Betreutes Wohnen für Menschen mit Demenz im Alten Forstamt Seeheim-Jugenheim

Die Wohnung

Für jeden der 8 Bewohner steht ein eigenes Zimmer zur Verfügung (grün). Zwei geräumige Bäder (blau) und die große Wohnküche (rot) werden gemeinsam benutzt. Alles wird verbunden durch einen großen Flur (gelb). Zwei Treppenhäuser bzw. ein Aufzug führen ins Erdgeschoss. Das Haus ist von einem Hof und einem großen Garten umgeben.

Auf die Bedürfnisse der Bewohner mit Demenz zugeschnitten

Bei der Einrichtung und Gestaltung der Wohnung wurden speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz eingegangen. Der gezielte Einsatz von Materialien und Farben erleichtern den Bewohnern die Orientierung.

Angehörigen Information

zum Einzug in die Wohn- und Lebensgemeinschaft für Menschen mit Demenz "Altes Forstamt Jugenheim (Bergstraße)"

I. Warum Wohngemeinschaft?

  1. Bewohner wohnen als Mieter möglichst selbstbestimmt in einer betreuten Wohnung
  2. die WG ist keine „geschlossene Einrichtung
  3. Bewohner werden in den Lebensalltag, je nach Interesse und Möglichkeit, einbezogen (z. B. Einkaufen gehen, Wäsche falten, kochen...)
  4. auf persönliche Vorlieben, z. B. beim Essen, kann Rücksicht genommen werden
  5. Betreuung rund um die Uhr und Pflege erfolgen durch Präsenzkräfte und Pflegedienst
  6. durch den guten Personalschlüssel und den engen Kontakt zu den Präsenz- und Pflegekräften ist eine persönliche Nähe und individuellere Betreuung möglich

II. Was bedeutet die WG für mich als Angehörigen?

  1. Mitwirken und Verantwortung übernehmen sowohl für meinen Angehörigen wie auch für die WG als Gesamtheit
  2. keine reglementierten Besuchszeiten
  3. persönlicher Kontakt zu den Präsenz- und Pflegekräften und dadurch auch ein hohes Maß an Information
  4. mit dem Wissen um eine gute Betreuung und Pflege die gemeinsam verbrachte Zeit nutzen und genießen können
  5. Rat und Hilfestellung bei Problemen

III. Wie kann ich mich als Angehöriger konkret in den Alltag der WG einbringen?

  1. gemeinsam Essen kochen oder Kuchen backen
  2. notwendige Einkäufe erledigen
  3. mit den Bewohnern Ball spielen, lesen, singen etc.
  4. spazieren gehen
  5. bügeln, kleinere unterstützende Haushaltstätigkeiten

IV. Persönliche Verantwortung der Angehörigen/Betreuer:

  1. Markieren der mitgebrachten Kleidung, um Verwechslungen vorzubeugen
  2. regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls Neuanschaffung der benötigten Kleider, Kosmetikartikel, etc.
  3. Bettzeug und wenn möglich auch Ersatz mitbringen
  4. Organisation von Fußpflege, Frisör- und Arztbesuchen
  5. Organisation des Geburtstags und anderen Festen

V. Welche Kosten entstehen?

  1. Mietkosten, je nach Zimmergröße ca. 465 – 515€ monatlich
  2. Haushaltsgeld von derzeit 200€ monatlich
  3. Betreuungskosten ca. 2.500€ monatlich, Pflegekosten sind abhängig vom Pflegegrad

VI. Welche Möglichkeiten der Kostenerstattung gibt es?

  1. Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet je nach Pflegegrad bis zu 1.995,00 EUR monatlich für Pflegesachleistungen
  2. Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson können je Kalenderjahr von maximal 1.612,00 EUR durch die gesetzliche Pflegeversicherung übernommen werden
  3. Übernahme der Kosten durch das Sozialamt ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierfür erkundigen Sie sich direkt beim zuständigen Sozialamt.

Haben Sie noch weitere Fragen? Wenden Sie sich gerne an
Frau Sonja Gerster, Tel. 06257-9692344











Weitere Infos zur Wohngemeinschaft:



Mietvertrag zwischen Förderverein und Bewohner
Hier als PDF herunterladen


Vereinbarung Wohngemeinschaft zwischen den Bewohnern bzw. deren Angehörigen untereinander
Hier als PDF herunterladen


Vereinbarung zwischen Angehörigengremium und dem Förderverein
Hier als PDF herunterladen


Grundriss der Wohnung
Hier als PDF herunterladen


Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. [> Kontakt]